Qualitätssicherung für PU-Dämmstoffe schafft Sicherheit für Planer, Verarbeiter und Bauherren.

Auch für Dämmstoffe gilt: Qualität und Leistung machen den Unterschied.

Produktqualität ist am Bau wichtig. Qualitätssicherung steht für Verlässlichkeit und Vertrauen. Wer heute baut oder saniert, erwartet nicht nur eine gute Planung und Bauausführung von qualifizierten Fachleuten sondern auch die Verwendung von leistungsfähigen und gesundheitsverträglichen Baustoffen, deren Leistungsversprechen nachgewiesen ist. 

Technische Normen und gesetzliche Vorschriften bestimmen die Qualitätsanforderungen von Dämmstoffen. Aber auch die Erwartungen der Bauherren sowie der am Bau beteiligten Fachleute wie Architekten, Planer, Energieberater und Fachhandwerker beeinflussen die Qualitätsentwicklung der Dämmprodukte. Die Qualität eines Dämmstoffes ergibt sich aus seinem Leistungsniveau und der Sicherheit, dass die ausgewiesenen Produkteigenschaften auch die erforderliche Leistung haben.

Wärmedämmstoffe benötigen bestimmte Eigenschaften, um die Funktionen des Wärme- und Feuchteschutzes optimal zu erfüllen. Eine konstante und strenge Qualitätssicherung durch unabhängige Stellen sorgt dafür, dass angegebene Eigenschaften und Werte zuverlässig eingehalten werden.

Das sind die 6 wichtigsten Dämmstoffeigenschaften:

  • Wärmeleitfähigkeit: je niedriger die Wärmeleitfähigkeit, desto höher die Dämmleistung. Niedrige Wärmeleitfähigkeit bedeutet, dass ein besserer Wärmeschutz mit geringerer Dämmstoffdicke erreicht werden kann.
    Wichtig zu wissen: Nach der Norm DIN 4108 „Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden“ dürfen Materialien nur dann als Wärmedämmstoffe bezeichnet werden, wenn sie eine Wärmeleitfähigkeit λ 0,10 W/(m·K) besitzen.
  • Druckspannung / Druckfestigkeit und Formstabilität
  • Brandklassen nach DIN EN 13501-1 und Baustoffklassen nach DIN 4102-1 - Die Brand- und Baustoffklassen werden den bauaufsichtlichen Bezeichnungen normal entflammbar (E oder B2), schwer entflammbar (C, B oder B1), nicht brennbar (A1, A2) zugeordnet. Dämmstoffe, die leicht entflammbar (F oder B3) sind, dürfen im Bauwesen nicht verwendet werden.
  • Beständigkeit gegen bauübliche Lösungsmittel sowie Weichmacher
  • Dauerhaftigkeit und Langlebigkeit
  • Feuchtigkeitsunempfindlichkeit

Diese Dämmstoffeigenschaften werden im Rahmen der Qualitätssicherung geprüft.

Wichtig: Die Atmungsaktivität von Dämmstoffen ist keine physikalische Messgröße, denn Baustoffe „atmen“ nicht. Die hygienisch notwendige Luftwechselrate in einem Raum kann nur durch gezielte Lüftung erfolgen.

Bauproduktenverordnung (BauPVO), Landesbauordnung (LBO) und Kennzeichnung der Dämmstoffe: Wer regelt was?

Die Europäische Bauproduktenverordnung – kurz: BauPVO – regelt die Bedingungen, wie ein Bauprodukt auf den Markt gebracht und verwendet wird und wie der Inhalt einer Leistungserklärung (technischen Produkteigenschaften) aussieht. Die Leistungserklärung für einen Dämmstoff wird entweder auf Basis einer harmonisierten europäischen Norm oder einer Europäisch Technischen Bewertung erstellt. Die Verwendung der Dämmstoffe und deren Einbau in Gebäude werden nicht durch die BauPVO, sondern in Deutschland durch die Landesbauordnungen LBO geregelt.

Kennzeichnet ein Hersteller seine Dämmprodukte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen CE-Zeichen, muss er für die Produkte auch eine Leistungserklärung erstellen und die Verantwortung für die erklärte Leistung der Dämmprodukte und die Einhaltung aller geltenden Anforderungen der BauPVO übernehmen.

 

Zusätzliche Qualitätssicherung durch das ÜGPU-Qualitätszeichen und das Umweltsiegel pure life

Das freiwillige Zertifizierungsprogramm für PU-Dämmstoffe stellt sicher, dass die hohe Qualität der Dämmprodukte durch die werkseigene Produktionskontrolle in Verbindung mit regelmäßigen Produktprüfungen und -zertifizierungen durch unabhängige Stellen überwacht wird.

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