ÜGPU

Überwachungsgemeinschaft
Polyurethan-Hartschaum e.V.

Im Kaisemer 5
D-70191 Stuttgart
Tel (+49) 0711 / 226 87 13
Fax (+49) 0711 / 29 49 02
Email: uegpu@uegpu.de

 

Fremdüberwachung

Über diese Erstprüfung hinaus werden bei der Fremdüberwachung regelmäßig Stichproben aus der Produktion entnommen und durch ein unabhängiges, bauaufsichtlich anerkanntes Prüfinstitut geprüft.

Der Prüfer kommt zweimal im Jahr unangemeldet ins Werk, kontrolliert die werkseigene Produktionskontrolle und entnimmt Stichproben aus der Produktion, deren wesentliche Dämmstoffeigenschaften im Prüfinstitut untersucht werden.
Das Ergebnis dieser Prüfung wird der ÜGPU mitgeteilt. Entspricht das PUR/PIR-Dämmprodukt den Qualitätsrichtlinien der ÜGPU, wird es mit dem ÜGPU-Qualitätszeichen gekennzeichnet.
Sollten die Dämmstoffproben nicht den Anforderungen entsprechen, muss ein Bußgeld an die ÜGPU entrichtet werden. Nach wiederholter und abermals nicht bestandener Prüfung wird das ÜGPU-Qualitätszeichen entzogen.

Um das hohe Qualitätsniveau ihrer PUR/PIR-Dämmprodukte in Deutschland zu sichern, hat die ÜGPU zusätzliche Qualitätsrichtlinien entwickelt, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Ergänzend zur Fremdüberwachung lassen die Dämmstoffhersteller in der ÜGPU für ihre Dämmprodukte diese freiwillige Produktzertifizierung durchführen.

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