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Fremdüberwachung
Über diese Erstprüfung hinaus werden bei
der Fremdüberwachung regelmäßig Stichproben aus
der Produktion entnommen und durch ein unabhängiges, bauaufsichtlich
anerkanntes Prüfinstitut geprüft.
Der Prüfer kommt zweimal im Jahr unangemeldet
ins Werk, kontrolliert die werkseigene Produktionskontrolle und
entnimmt Stichproben aus der Produktion, deren wesentliche Dämmstoffeigenschaften
im Prüfinstitut untersucht werden.
Das Ergebnis dieser Prüfung wird der ÜGPU mitgeteilt.
Entspricht das PUR/PIR-Dämmprodukt den Qualitätsrichtlinien
der ÜGPU, wird es mit dem ÜGPU-Qualitätszeichen gekennzeichnet.
Sollten die Dämmstoffproben nicht den Anforderungen entsprechen,
muss ein Bußgeld an die ÜGPU entrichtet werden. Nach
wiederholter und abermals nicht bestandener Prüfung wird das
ÜGPU-Qualitätszeichen entzogen.
Um das hohe Qualitätsniveau ihrer PUR/PIR-Dämmprodukte
in Deutschland zu sichern, hat die ÜGPU zusätzliche Qualitätsrichtlinien
entwickelt, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Ergänzend zur Fremdüberwachung lassen die Dämmstoffhersteller
in der ÜGPU für ihre Dämmprodukte diese freiwillige
Produktzertifizierung durchführen.
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