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Ü-Zeichen
Der Hersteller dokumentiert die Übereinstimmung
des PUR/PIR-Dämmproduktes mit der jeweiligen technischen Anwendungsregel,
indem er das Ü-Zeichen sowie zusätzliche Angaben auf dem
Produkt, dem Beipackzettel oder der Verpackung anbringt; so z. B.
die Nummer der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, die Angaben
zu den Anwendungstypen nach DIN V 4108-10 und den Bemessungswert
der Wärmeleitfähigkeit nach allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung.
Der angegebene Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit bildet
die Grundlage für den Wärmeschutznachweis nach EnEV.

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